Allgemeine Geschäftsbedingungen Stadt-, Dom- und Gästeführungen – Nancy Rennhack

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen für Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

1.2. Anerkennung der AGB

Mit der Buchung erklärt der Kunde seine Zustimmung zu den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde (im Folgenden Auftraggeber) erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

1.3. Vertragsabschluss

Nach der Bestätigung einer Buchungsanfrage und der durch den Auftraggeber erfolgten Auftragsbestätigung gilt der Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der AGBs als abgeschlossen.

Die Bestätigung erfolgt in der Regel (vorab) mündlich per Telefon. Ist es zeitlich noch möglich und gegeben, erfolgt auch eine kurze Beschreibung der Vereinbarung per EMAIL oder WhatsAPP um Unklarheiten zu vermeiden.

Leistungsumfang und -inhalte gehen dann aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung noch einmal hervor.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistungserbringung sofort gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen und umgehend Abhilfe zu verlangen sowie Wünsche rechtzeitig zu äußern und zu vereinbaren.

1.5. Preise und Bezahlung

Die Beträge können per Überweisung oder spätestens vor Ort in bar geleistet werden. Bei Überweisungswunsch wird die Rechnung mit Angabe der jeweiligen Bankdaten vorab zugesendet. Vor Ort kann gegen Rechnung/ Quittung ebenfalls gezahlt werden.

1.6. Haftung

Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Die Auftragnehmerin haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten keine Versicherungen zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers.

1.7. Datenschutz

Es wird gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) darauf hingewiesen, dass eine Anlage zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzt wird. Die zur Durchführung notwendigen Angaben werden bis zum Abschluss der jeweiligen Angelegenheit in der EDV-Anlage gespeichert.

Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden geschützt gespeichert. Alle eingegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

1.8. Salvatorische Klausel

Eine mögliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen kürzest möglich durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Anliegen am nächsten kommen.

1.9. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel.

2.Buchungen/Zahlungshinweise

2.1. Buchung

Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten Vereinbarungsgegenstände.

Ein Anspruch des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, der Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht.

 

2.4.2. Teilnehmerzahl

Bei fußläufigen Stadtführungen beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe grundsätzlich 25 Personen, um eine qualitätsgerechte Führung realisieren zu können. Besondere Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich Dauer, Route und Besonderheiten sind im Vorfeld zu regeln.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Auftragserteilung die Anzahl der Personen der Gruppe möglichst genau anzugeben. Sollte diese von der ursprünglich geplanten Größe nach oben abweichen, so ist der Auftragnehmer umgehend darüber zu unterrichten.

Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder in anderer Weise aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese obliegt während der gesamten Führung/Veranstaltung beim Auftraggeber. Bei Schulklassen müssen jeweils mindestens zwei Aufsichtspersonen pro Gruppe anwesend sein.

2.4.3. Wartezeit des Gästeführers

Der Gästeführer hält eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung ein. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Gästeführer frei, noch weiter zu warten oder die Gruppe als nicht erschienen zu betrachten.

Bei verspätetem Eintreffen der Gäste wird zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart, ob die Führung entsprechend verkürzt oder (falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss) die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnen sich die Kosten nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.

Der Auftraggeber ist gehalten, bei Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Leistungstermin eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der im Falle außergewöhnlicher Ereignisse ein direkter Kontakt aufgenommen werden kann.

2.4.5. Stornierungskosten bei Verspätung oder Nichterscheinen der Gäste

Erscheinen die Gäste nicht zu einer Führung betragen die Stornierungskosten in diesem Fall 100 % der vereinbarten Summe.

Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig. Wird eine bestellte Führung/ein Vortrag von den Gästen nicht in Anspruch genommen, so muss dieses mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich übermittelt werden. Wird dieses nicht eingehalten, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Summe berechnet. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

Sofern dem Auftragnehmer Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstehen, werden diese dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.

2.4.6. Fremdleistungen/Kosten für Fremdleistungen

Führungen in städtischen Einrichtungen, Museen, Ausstellungen und Kirchen sind nicht Bestandteil einer Stadtführung und bedürfen der gesonderten Reservierung. Anfallende Kosten (Eintrittsgelder) sind nicht im Führungspreis enthalten, werden dem Besteller bei seiner Buchungsanfrage aber mitgeteilt und ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden zuzüglich zur Führung erhoben. Sofern Einrichtungen von Partnern genutzt werden, sind die dort geltenden Bedingungen und Regeln bindend. Die Gäste/Auftraggeber sind verpflichtet, entsprechende Regeln zu befolgen und den Anweisungen des Personals der Partner Folge zu leisten. Eine Haftung des Auftragnehmers für schuldhafte Handlungen für Gäste/Auftraggeber bzw. Personals des Partners ist ausgeschlossen.

2.4.7. Abbruch der Führung

Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem vertretbaren Wetter statt. Witterungsgründe berechtigen demnach den Auftragnehmer nicht zum kostenfreien Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages. Ausnahme davon ist, wenn durch besondere Witterungsverhältnisse Leben, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. des Auftraggebers in so erheblichem Maße beeinträchtigt werden könnten, dass eine Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber objektiv unzumutbar ist. Liegen solche Bedingungen am Beginn der Führung vor oder sind diese objektiv zu erwarten, so bleibt es Auftraggeber oder Auftragnehmer vorbehalten, die Führung nicht

durchzuführen. In diesem Falle bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten jedweder Art. Ergeben sich aufgrund von ungünstigen Witterungs- oder Wegebedingungen unvorhergesehene und mögliche Gefahren, so kann der Gästeführer nach eigenem Ermessen die Führung abbrechen oder von der ursprünglich vereinbarten Route abweichen. Ein Rückerstattungsanspruch von Kosten durch den Gast entsteht hieraus nicht.

Zu einem Abbruch der Führung nach deren Beginn sind Gäste/Auftraggeber nur berechtigt, wenn die Leistung des Auftragnehmers erhebliche Mängel aufweist und diese trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt worden sind. Im Falle eines ungerechtfertigten Abbruchs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten.

Die Führungen sind für Rollstuhlfahrer nur bedingt geeignet. Die Teilnahme an einer Führung erfolgt auf eigene Gefahr. Gäste mit Handicap sollten daher bei der Buchung bereits angemeldet werden, um die Führung ggf. anpassen zu können.

Alkoholisierte oder augenscheinlich nicht befähigte bzw. gesundheitlich eingeschränkte Gäste werden von der Führung ausgeschlossen.

Datenschutz

Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies soweit möglich stets auf freiwilliger Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.